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Rehkitzsuche per Drohne: Förderung und Erleichterungen im Flugrecht!

By 3. April 2024April 19th, 2024No Comments

Warum sich moderner Technik verschließen, wenn sie nachweislich so effektiv funktioniert? Immer mehr Landwirte, Hegegemeinschaften und Verbände setzen vor der Mahd auf die Rehkitzsuche per Drohne.

Die „Gmahde Wiesn Stiftung“ aus Oberhausen in Bayern hat alleine in der letzten Saison mehr als 100 Kitze vor dem Mähtod gerettet und sich für die anstehende Saison gleich eine zweite Mavic 3 T angeschafft, samt Schulung durch unsere UAV-Experten.

Wir gratulieren an dieser Stelle nochmal zu diesen tollen Erfolgen und drücken die Daumen für eine mindestens ebenso erfolgreiche Saison 2024!

Gute Nachrichten gibt es aber nicht nur aus der Praxis, sondern auch aus rechtlicher Sicht: Zum einen gibt es vom BMEL auch dieses Jahr wieder Förderungen für die Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkamera zur Rettung von Rehkitzen (bis zu 60% der Kosten; maximal 4.000,- Euro). Auch Zubehör wie Akkus, Transportkoffer oder Ladegeräte sind dabei förderfähig. Die Interessensbekundung ist bis zum 14. Juni 2024 bei der BLE möglich, alle Infos finden Sie hier.

Zum anderen wurde extra für Rehkitzretter eine Ausnahmeregelung in der Luftverkehrsordnung geschaffen: Für Einsätze „zu landwirtschaftlichen Zwecken“ (ausdrücklich auch die Rehkitzsuche vor der Mahd) ist der mit der Drohne einzuhaltende Mindestabstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten von 150 Meter auf nur noch 10 Meter herabgesetzt worden (Voraussetzung ist unter anderem die Einhaltung der 1:1-Regel: Höhe = seitl. Abstand). Dies stellt einen Meilenstein dar und erleichtert Rehkitzrettern wie der Gmahde Wiesn Stiftung ein noch effizienteres Arbeiten. Alle Infos zur Ausnahmeregelung finden Sie hier.