Wildtiermonitoring per Drohne:
Mit dem Thermal-Copter alles im Blick!

Leben retten aus der Luft: Schön zu sehen, wenn Landwirtschaft funktioniert!

Wildtierpopulationen und ihre Lebensräume werden kontinuierlich erfasst, beobachtet und überwacht. Neben den bisherigen Methoden zum Wildtiermonitoring hat sich in den letzten Jahren der Einsatz von Drohnen etabliert. Dabei wurde vor allem durch die Verwendung von Wärmebildkameras die Wildtiersuche aus der Luft revolutioniert. Die technische Entwicklung dieser „fliegenden Helfer“ ermöglicht nun eine effiziente und flächendeckende Überwachung, sodass neben Rehkitzen oder Bodenbrütern auch Schwarzwildbestände schnell und unkompliziert gefunden werden können.

Wird aktuell staatlich gefördert – Wir geben Ihnen die Infos!

DIE EINSATZGEBIETE DER DJI MAVIC 3T IM ÜBERBLICK:

REHKITZSUCHE

Laut dem Bayerischen Jagdverband wurden im Jahr 2021 alleine in Bayern etwa 90.000 Rehkitze vor dem Mähtod gerettet. Anhand dieser Zahl kann in etwa erahnt werden, wie viele Rehkitze jährlich in ganz Deutschland getötet werden. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der Zusammenarbeit von Jägern, Landwirten und freiwilligen Helfern, die mittlerweile vermehrt auf die Unterstützung der Drohnen mit Wärmebildkameras zurückgreifen, um eine erfolgreiche Wildtierrettung möglich zu machen.

BODENBRÜTER

Viele Bodenbrüterarten sind vom Aussterben bedroht. Neben den natürlichen Gefährdungsfaktoren sind die Gelege der Tiere vor allem den Mäh- und Erntemaschinen ausgeliefert. Die gut getarnten Nester lassen sich durch zeitaufwändige Sichtkontrollen alleine nur schlecht aufspüren, sodass die Wärmebildkameras aus der Luft auch hier als bestmögliche Unterstützung dienen. In der Folge können die Gelege bei den Mäharbeiten ausgespart werden, ohne eine Spur für Fressfeinde zu legen.

SCHWARZWILD

Die Abschusszahlen des Schwarzwildes steigen laut Deutschem Jagdverband kontinuierlich an. Allein im Jagdjahr 2019/2020 wurden bundesweit über 880.000 Wildschweine geschossen. Im Zuge der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist es wichtig, die Tierbewegungen und Populationen auf großen Flächen effizient überwachen zu können. Durch den geringen personellen und zeitlichen Aufwand bietet die Wärmebildkamera aus der Luft eine erhebliche Unterstützung.

  DAS DROHNEN-SYSTEM:
DJI MAVIC 3T (Thermal)
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    AKTUELLE GESETZESLAGE: die neue EU-Drohnenverordnung & deutsche Luftverkehrsordnung

    Die neue EU-Drohnenverordnung gilt für alle – egal ob private oder berufliche – UAV-Piloten. Drohnen gelten rechtlich als Luftfahrzeuge und unterliegen in Deutschland der Versicherungspflicht (Drohnen-Haftpflicht). Die Versicherung ist Voraussetzung, sich als Drohnenbetreiber beim Luftfahrtbundesamt (LBA) registrieren zu können: Jeder Drohnenbesitzer (nicht Pilot!) muss sich beim Luftfahrtbundesamt registrieren und bekommt eine „e-ID“, die er auf seinen Fluggeräten anbringen muss.

    Das gesetzliche Mindestalter für das Steuern einer Drohne beträgt 16 Jahre.

    Grundsätzlich gibt es drei Kategorien, in denen sich UAV-Steuerer bewegen: Offen, Speziell und Zertifiziert. Außer in Sonderfällen liegt die Rehkitzsuche mit der DJI Mavic 2 Enterprise Advanced oder der neuen Mavic 3T in der offenen Kategorie. Die maximal erlaubte Flughöhe beträgt hier 120 Meter, unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Nachtflüge erlaubt.

    Seit 2021 gibt es zwei Drohnenführerscheine. Im Fall der Rehkitzsuche mit der Mavic 2 EA oder der neuen M3T reicht im Normalfall der kleine Drohnenführerschein „A1/A3“ (weit weg von Menschen; 150 m Abstand zu Wohngebieten).

    In Deutschland sind beim Drohnenflug bestimmte Abstände einzuhalten. Speziell für den Einsatz bei der Rehkitzsuche hat das BMVD eine Ausnahmeregelung erlassen: der Mindestabstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten beträgt nur noch 10 Meter (statt wie bisher 150 m). Es gilt hierbei aber die sogenannte 1:1-Regel (wer höher fliegt, muss mehr Abstand halten). Diese Regelung gilt vorerst bis zum 19.11.2024, sowohl für neue Copter, als auch Bestandsdrohnen ohne C-Zertifizierung. Alle Infos finden Sie in der Allgemeinverfügung des Luftfahrtbundesamts.

    Besondere Vorsicht: bei Einsätzen innerhalb von 1,5 Kilometer um Flugplätze bedarf es einer Genehmigung des Betreibers. Bei größeren Flughäfen gilt ein seitlicher Mindestabstand von 1 km sowie ein Sicherheitskorridor von 5 km im Ein- und Abflugbereich (Verlängerung der Landebahnen).

    Dies ist nur ein grober Überblick über die wichtigsten Grundregelungen – eine ausführliche Übersicht über die Gesetze, Regelungen, Führerscheine, Kategorien und Einsatzgebiete haben wir für Sie hier zusammengestellt:

    Alle Regelungen im Detail: Info-Seite
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